Das sind unter anderem: -Kostengünstigkeit in der Regel wird nur an auf Endmaß gefertigten Teilen gehärtet, so dass Nacharbeiten durch Härteverzug entfallen. -Formbeständigkeit Passungen in H7 bleiben innerhalb der Toleranz unveränderlich. Für kleine und mittlere Teile bedeutet dies, dass die Massabweichnungen unter 1/100 mm liegen. -Verschleißfestigkeit Durch die Wahl des Werkstoffes kann die Härte und die Verschleißfestigkeit geschickt den Einsatzfall angepasst werden.(siehe auch Diagramm!) Dabei bewegen sich in der Regel die Härten zwischen 500 - 1200 HV ( 50 - 72 HRC). Die Einhärtetiefe beträgt im Normalfall 0,4 - 0,6 mm und ist damit auch für höhere Ansprüche ausreichend. Für Extremverschleißteile ist die Zweifachhärtung mit Endhärten von 1400 HV ( 80 HRC) möglich. Dies ist eine Spezialität des Plasma-Vakuum-Verfahrens, die nur durch die Behandlung der Teile unter 400°C möglich wird. -Versprötungsfest Ausplatzungen, Brüche usw. die durch die Vesprötung des Materials während des Härteprozesses bei anderen Verfahren entstehen können, sind weitgehend unbekannt. Gewinde, dünne Stellen usw. werden bei der Behandlung unaufgefordert geschützt. -Schweißbarkeit Im Gegensatz zu allen Nitrierverfahren bleibt das Material nach der Härtebehandlung schweißbar. Im Zusammenhang mit der Wiederholbarkeit der Behandlung sind Reparaturen der Teile möglich. Insbesondere Werkzeuge, Formen und andere Teile sind so kostengünstig zu reparieren. |